Kein Profil

Eine der vielen Merkwürdigkeiten von Facebook ist, dass man bei uns gar kein Face braucht, um in das Book zu schreiben. Und zwischenzeitlich liefert KI das Katzenbild, mit dem sich die Profillosen gerne ausstatten, damit das Profil-Bild nicht ganz so blutleer aussieht.

Dies hier ist ein Plädoyer für die gute Tradition des Leserbriefes: Mit Klarnamen und Anschrift versehen landen und landeten Lob, Kommentar und wutentbrannte Argumentation auf den Tischen der Redaktionen. Selbstverständlich wird geprüft, ob Namen und Anschrift existieren: Klaus Mustermann in der Hauptstraße 1 in Stuttgart. Jaja, ist klar.

Früher, vergeblicher Fake-Versuch

In der kleineren der beiden Lokalredaktionen der kleinsten Großen Kreisstadt Baden-Württembergs trudelte vor vielen Jahren ein besonderer Leserbrief ein. Verfasst von jemandem, den wir nicht namentlich kannten. Der Inhalt hatte es in sich: Flott formulierte Schadenfreude mit einer ordentlichen Prise Frechheit gegenüber dem bisherigen, durchaus unbeliebten Oberbürgermeister, der bei seinem Versuch der Wiederwahl krachend gescheitert war. Wir in der Redaktion waren kurz versucht, den Leserbrief „noch schnell“ ins Blatt zu hieven, denn auch in Lokalzeitungen ist kontroverser Inhalt aufregender als Vereinsberichterstattung. Aber weil wir Journalisten waren, sahen wir uns den handgeschriebenen Brief genauer an und stellten fest: Die Schrift, die Unterschrift, der Duktus … alles kam uns irgendwie bekannt vor. Die Hausnummer der angegebenen Adresse existierte nicht, ebensowenig fanden wir den Namen in damals üblichen Quellen wie dem Telefonbuch. Wir vermuteten, dass uns jemand dazu verleiten wollte, einen Leserbrief zu veröffentlichen, den man anschließend hätte juristisch angreifen können. Dazu kam es aber nicht. Der Brief wurde nie gedruckt.

Kontrovers? Klar!

Stellen wir uns vor, alle Menschen, die Social Media nutzen, hätten ein echtes Profil mit richtigem Namen. Wäre das nicht super? Ich unterstelle, die Zahl der Beleidigungen, Drohungen, Herabwürdigungen, der gezielten oder nachgelaberten Manipulationen und der *Kotz*-Emojis nähme direkt um 80% ab. Denn man müsste mit Konsequenzen rechnen. Maulig, streitbar, kontrovers und fest in der (auch irrigen) Meinung wären die User:innen dann immer noch, und so darf es sein. Aber hemmungslos entgleist? Eher nicht.

Denn wenn ich erfahre, dass der Katzenfreund „km-brutal“ (frei erfunden), der mich dauernd als linksgrünversiffte, arbeitsscheue Zecke angeht, in Wahrheit der Nachbar Klaus Mustermann von gegenüber ist, dann hat dieser schnell ein Problem: Er muss damit rechnen, dass man ihn im wahren Leben echt Sch**e findet, ihm das jemand sagt, man über ihn redet, ihn meidet, seine Chefin ihn vielleicht nicht zum Bankfilialleiter befördert. Keine kuschlige, verdruckst-feige Anonymität mehr. Ich fände das gut.

Wer eine Meinung hat, kann sie vertreten. Uns in Deutschland und Europa unterscheidet unermesslich viel von den Menschen in autoritären, unterdrückenden, menschenverachtenden Regimen, wo freie Meinungsäußerung zu Folter und Tod führt.

Bye bye Troll?

In meiner – vielleicht zartrosa – Vorstellung würde die Klarnamenpflicht uns vor einer weiteren nervigen Seuche besser schützen: Vor Cyber-Truppen, die gezielt Desinformation, Stimmungsmache und gesellschaftliche Spaltung betreiben, vor kommerziellen Trollfarmen, die im Auftrag Reichweite erzeugen, Gegner diskreditieren, vor gesteuerten Kampagnen, die Aufmerksamkeit, Provokation oder ideologische Kämpfe suchen. Trolle dienen letztlich immer der Manipulation öffentlicher Debatten – sei es politisch, wirtschaftlich oder einfach nur destruktiv. Beeinflussung wird es immer geben. Man sollte ihr nur nicht in großem Stil ausgeliefert werden.

Meta will Klarnamen. Echt jetzt?

Facebook/Meta hat historisch eine „Real-Name“/„Authentic name“-Politik verfolgt und hält bis heute am Prinzip „Name, mit dem du im Alltag bekannt bist“ fest; das ist keine strikte „amtlicher-Klarnamen“-Pflicht, aber klar namensbezogen. In Deutschland musste Meta diese Linie rechtlich aufweichen—Gerichte entschieden, dass Nutzer:innen Pseudonyme verwenden dürfen (u. a. BGH 2022), sodass Meta hierzulande Anonymität/Pseudonyme zuzulassen hat. Auch der Digital Services Act der EU schützt ausdrücklich die Möglichkeit, Social Media auch anonym oder pseudonym zu nutzen. Statt einer Klarnamenpflicht setzt die EU auf klare Verfahren: Plattformen müssen illegale Inhalte leicht meldbar machen, sie zügig prüfen, Entscheidungen begründen und systemische Risiken wie Hassrede aktiv eindämmen.

Quellen zur Argumentation des DSA (Anonymität & Regulierung von Hassrede) und META Klarnamenpolitik: Europäisches Parlament (20.01.2022): Änderungsanträge zum Digital Services Act, inkl. Passagen zur anonymen Nutzung (Anonymisierungs-Netze, anonyme Zahlungen); Europäische Kommission: Überblick und Zielsetzung des DSA (Grundrechte und Sicherheit); Europäischer Rat (Consilium): Informationen zu den DSA-Zielen und Grundrechtsschutz; EDPS/EDPB: Leitlinien zu Datenminimierung, Pseudonymisierung und Anonymisierung im Rahmen des GDPR; HateAid (2022): DSA-Guide mit Fokus auf anonyme Nutzung und Meldemöglichkeiten; Europäische Kommission: Erläuterungen zu Trusted Flaggers (Art. 22 DSA); Europäische Kommission: Vorgaben zu systemischen Risiken für Very Large Online Platforms (Art. 34 DSA); Europäische Kommission: Delegierter Rechtsakt 2025 zum Datenzugang für Forschung; EU-„Code of Conduct+“ gegen illegale Hassrede, 2025 überarbeitet und an den DSA angedockt; Quellen zur Meta-Klarnamenpolitik; Tagesschau (2021): Streit um Klarnamenpflicht bei Facebook; Meta verteidigt „Authentizitätsprinzip“; Heise Online (2022): BGH-Urteil: Facebook muss Pseudonyme zulassen; Süddeutsche Zeitung (2022): Hintergrund zu Facebooks Real-Name-Policy und juristischen Folgen; Netzpolitik.org (2022): Analyse zur Aufweichung der Klarnamenpflicht und Bedeutung des BGH-Urteils; Meta: Offizielle Community Standards / Authentic Name Policy (Selbstbeschreibung: „der Name, mit dem du im Alltag bekannt bist“).

Fotos: KI; Getty Images (Unsplash)

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